Das neue KWK-Gesetz 2019/2020 kommt

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Am 01.01.2020 soll das KWKG 2019/2020 in Kraft treten. Es enthält einige Veränderungen, neue Boni aber auch umfangreichere Pflichten.

Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind im Artikel 7 „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten.

Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:

  • Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
  • Einschränkung der jährlichen Förderung
  • Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
  • Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
  • Neuregelung Kumulierungsverbot
  • Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
  • Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen
  • Der nun vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll bereits in der 47. Kalenderwoche (18.-22.11.2019) im Kabinett beschlossen und zum 1.1.2020 in Kraft treten.

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem BHKW-Infozentrum im ausführlichen Bericht "KWKG-Novelle – Referentenentwurf zum KWKG 2020 liegt vor".

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